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Als anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII steht die Einrichtung der Werkstatt im Kreis Unna mit ihrem Jugendhilfehaus und den Wohnungen allen Jugendämtern zur Belegung offen. Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung §34 und §41, Inobhutnahme §42 und §42a sowie §13 im Rahmen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren individuell betreut und begleitet.

Die Mitarbeiter*innen an den Standorten der Jugendhilfeeinrichtung vernetzen sich sowohl mit allen relevanten Akteur*innen wie Ämtern, Behörden, Schulen, Ärzt*innen, Bildungsträgern, Beratungsstellen und Unternehmen im Sinne einer ressourcenorientierten Förderung und verfügen daneben über die vielseitigen Beratungs- und Bildungsmaßnahmen des Weiterbildungsträgers WiKU.

Die Jugendhilfe der Werkstatt im Kreis Unna kann hier insbesondere auf interne Verbundangebote zugreifen:

  ·         Werkstatt-Berufskolleg

  ·         individuelle Schulersatzmaßnahmen

  ·         Angebote der Jugendsozialarbeit (Jugendberatung, Jugendwerkstatt)

 ·         Angebote der Jugendberufshilfe (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, außerbetriebliche Ausbildung)

 ·         Bewerbungstraining

 ·         Flüchtlingsberatungsstelle etc.

 Darüber hinaus besteht u.a. zu folgenden externen Kooperationspartner*innen und Fachdienste wie

 ·         kommunale Dienste

 ·         psychosoziale Beratungsstellen

 ·         Drogenberatungsstelle

 ·         Kinderschutzbund des Kreises Unna

 ·         Jugendmigrationsdienst

 ·         psychologische und medizinische Versorgungsstellen

 ·         Erziehungshilfeeinrichtungen anderer Träger

 ·         Sportvereine

 ·         Kulturvereine

 ·         Regelschulen und Berufskollegs

 ·         Bildungseinrichtungen

 ·         Jugendgerichtshilfe

 ·         Bewährungshilfe

langjährige und vielseitige Formen der guten Zusammenarbeit.